Atteste, Gutachten und verkehrsmedizinische Untersuchungen
Neben der regulären kassenärztlichen Versorgung stellen wir eine Reihe von Attesten, Bescheinigungen und Gutachten aus, die im beruflichen, behördlichen oder privaten Kontext benötigt werden.
Diese Leistungen sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und werden privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Verkehrsmedizin
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Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 FeV – für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E (Lkw, Bus) sowie zur Personenbeförderung (Taxi, Krankentransport)
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Ärztliche Gutachten zur Fahreignung – auf Anforderung der Führerscheinstelle, etwa bei altersbedingter Fragestellung oder bestehenden chronischen Erkrankungen
Den zusätzlich erforderlichen Sehtest nach Anlage 6 FeV können Sie bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (Optiker) oder einem Augenarzt durchführen lassen.
Berufs- und Einstellungsuntersuchungen
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Einstellungsuntersuchungen – für Arbeitgeber, Behörden oder Bildungseinrichtungen
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Gesundheitsbescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) – für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich (früher bekannt als „Gesundheitszeugnis"). Hinweis:
Die Erstbelehrung erfolgt beim Gesundheitsamt; wir stellen Bescheinigungen bei Folgeuntersuchungen und Auffrischungen aus.
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Arbeitsmedizinische Untersuchungen – soweit sie im hausärztlichen Rahmen möglich sind
Sport- und Reisetauglichkeit
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Sporttauglichkeitsuntersuchung – für Vereinssport, Fitnessstudio, Tauchsport (Basisuntersuchung) oder spezielle Belastungssituationen
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Reisemedizinische Tauglichkeitsbescheinigungen – für Fernreisen, Expeditionen oder längere Auslandsaufenthalte, einschließlich Beratung zu Impfungen und Reiseapotheke
Weitere Atteste und Bescheinigungen
- Atteste für Versicherungen, Behörden, Uni oder Schulen
- Bescheinigungen zur Befreiung vom Schul- oder Sportunterricht (über die übliche AU-Bescheinigung hinaus)
- Flugreisetauglichkeitsbescheinigungen
- Sonstige individuelle Atteste nach Rücksprache
Bitte vereinbaren Sie für diese Leistungen einen gesonderten Termin und bringen Sie relevante Vorbefunde sowie einen Lichtbildausweis mit. Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand gemäß
GOÄ berechnet; gerne informieren wir Sie vorab über die zu erwartende Gebühr.